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Aktuelles
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Bischofskonferenz: Anpassung der Rahmenordnung für Gottesdienste ab 22. November

Der österreichweite Lockdown erfordert eine neuerliche Anpassung der Rahmenordnung zur Feier von Gottesdiensten ab 22. November 2021.

 

Anders als in den ersten beiden Lockdowns bleibt die Möglichkeit zur Feier öffentlicher Gottesdienste erhalten. "Damit Gottesdienste aber ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können, müssen zu den erst kürzlich verlautbarten Maßnahmen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden:

 

  • Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken während der ganzen Feier.
  • Abstand von mindestens 2 Metern zu haushaltsfremden Personen (dazu müssen in den Kirchen Maßnahmen zur Einhaltung anbieten (z.B. Absperren von Bankreihen).
  • 3G-Nachweis für alle liturgischen Dienste (bei Kindern gilt Ninja-Pass)
  • Der Gemeindegesang ist als wesentlicher Vollzug der Liturgie weiterhin möglich, "Aufgrund der aktuellen Situation ist der Gemeindegesang zwar möglich, muss aber in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang stark reduziert und unter besonderer Berücksichtigung der für den Ablauf der Feier notwendigen Gesänge eingeschränkt werden."
  • Chorgesang ist derzeit nicht möglich!
    MÖGLICH ist aber der Gesang von (bis zu vier) Solisten sowie Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente).

    Voraussetzung:
    • Die Musiker:innen müssen den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (2G-Nachweis im Sinne der aktuellen staatlichen Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19) erbringen, der bei der Leitung dokumentiert sein muss.
      Die Einhaltung des Abstands von mindestens 2 Metern ist erforderlich.
    • Für die Dauer des Singens ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben. Wenn der Abstand von 2 Metern im Ausnahmefall geringfügig unterschritten wird, müssen auch beim Singen FFP2 Masken getragen werden.

 


 

Rahmenordnung im Wortlaut 

Informationen zum Präventionskonzept im Wortlaut

 

 

 

» Frühere Rahmenordnungen

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    Zusatzinformationen:

    AKM für Musik im Gottesdienst

    AKM-Meldungen für musikalische Aufführungen im Gottesdienst verursachen für die Pfarren keine Kosten, sind aber in jedem Fall wichtig.

    mehr: AKM für Musik im Gottesdienst

    Das neue Gotteslob

    Grafik: Monika Bartholomé


     

    Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

     

    mehr: Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

    Das aktuelle Heft

    Heft 1/ 2025

    mehr: Das aktuelle Heft

    Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

    Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.

    mehr: Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

    Sing Halleluja

    Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten. 

     

    Zu den Halleluja-Versen

    Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

     

    mehr: Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

    Gotteslob - Begleitpublikationen

    » Folder zum Download

    Deutsches Musikinformationszentrum

    mehr: Deutsches Musikinformationszentrum

    Die Gotteslob-Online-Konkordanz

    Welches Lied findet sich wo im "neuen" Gotteslob? Hier finden Sie die Antwort.

    Eine grdruckte Ausgabe der Konkordanz finden Sie hier.

     

    Zur Suchmaske: Die Gotteslob-Online-Konkordanz

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    Kontakt

    Österreichische Kirchenmusikkommission

    St.-Peter-Bezirk 1, Stiege 2

    5020 Salzburg

     

    Email:

    sekretariat@kirchenmusikkommission.at

    office@singendekirche.at

     

    Telefon +43 1 51611-1250

    DVR-0029874 (046)

     

    Bürozeiten:

    Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr 

    Österreichische Kirchenmusikommission
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